Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und AÜG-Reform
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und AÜG-Reform

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und AÜG-Reform

Seriosität und Professionalität werden bei uns von Positiv Personalservice großgeschrieben.
Aus diesem Grund garantieren wir unseren Partnerunternehmen die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie dessen Reform.

Für Sie als Unternehmen bedeutet dies, dass Sie nicht nur von unseren individuellen Personallösungen profitieren, sondern auch ein Maximum an Sicherheit genießen.

AÜG-Reform – die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde zuletzt im April 2017 angepasst. Dabei sind zwei zentrale Punkte hervorzuheben:

Unser Versprechen: Ihre Sicherheit!

Möchten Sie als Unternehmer in jeder personellen oder wirtschaftlichen Situation von einem flexiblen Arbeitsmodell profitieren und gleichzeitig die Regelungen des AÜG einhalten?

Als seriöser Personaldienstleister mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung berücksichtigen wir sämtliche Vorschriften aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Wir verpflichten uns dadurch zu hohen Standards, die sich positiv auf die Produktivität Ihrer Mitarbeiter und schließlich auf den Erfolg Ihres Unternehmens auswirken.

Haben Sie Fragen zum AÜG oder der AÜG-Reform? Wir stehen Ihnen gerne persönlich Rede und Antwort.