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Personaldienstleistungen für Unternehmen

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und AÜG-Reform

Seriosität und Professionalität werden bei uns von Positiv Personalservice großgeschrieben. Aus diesem Grund garantieren wir unseren Partnerunternehmen die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie dessen Reform. Für Sie als Unternehmen bedeutet dies, dass Sie nicht nur von unseren individuellen Personallösungen profitieren, sondern auch ein Maximum an Sicherheit genießen.

AÜG-Reform – die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde zuletzt im April 2017 angepasst. Dabei sind zwei zentrale Punkte hervorzuheben:

Unser Versprechen: Ihre Sicherheit!

Was dürfen wir für Sie tun? Teilen Sie uns Ihr Anliegen per Telefon, Kontaktformular oder E-Mail mit. Wir freuen uns auf Sie. Ihr Positiv Team

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