Subsidiärhaftung in der Arbeitnehmerüberlassung:
Das müssen Sie beachten. Um angemessen auf die Gegebenheiten am Arbeitsmarkt oder besondere Situationen wie die aktuelle Krise zu reagieren, sollten Unternehmen auf flexible Personallösungen zurückgreifen. Die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern bringt für Unternehmen zahlreiche Vorteile mit sich, birgt jedoch auch gewisse Risiken – wie beispielsweise die Subsidiärhaftung. Als seriöser Personaldienstleister legen wir von Positiv Personalservice Wert auf Transparenz – deshalb klären wir Sie im Folgenden zu dieser wichtigen Thematik auf.
Was versteht man unter Subsidiärhaftung?
Wenn ein Unternehmen Zeitarbeitnehmer einsetzt, greifen die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitnehmerüberlassung. Diese sehen vor, dass das Unternehmen das Risiko der sogenannten Subsidiärhaftung zu tragen hat: Sollte ein beauftragter Personaldienstleister zur Entrichtung von Löhnen, Lohnsteuern oder Sozialversicherungsbeiträgen der Zeitarbeiter nicht mehr in der Lage sein, besteht für das Unternehmen, bei dem die Mitarbeiter aktuell im Einsatz sind, eine Pflicht zur Übernahme der kompletten Forderungen.
Gründe für die Subsidiärhaftung
Mit der Subsidiärhaftung sollen in erster Linie die Absicherung sowie der Schutz von Arbeitnehmern gewährleistet werden. Sie kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden – selbst dann nicht, wenn das Kundenunternehmen kein Verschulden trifft. In jedem Falle haftet das Unternehmen für die jeweiligen Beiträge, damit Zeitarbeiter Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können und alle Sozialleistungen sowie Gehälter erhalten.
Wie können sich Unternehmen absichern?
Wenn Sie sich für die Arbeitnehmerüberlassung entscheiden, besteht das Risiko der Subsidiärhaftung. Minimieren Sie es, indem Sie mit einem vertrauenswürdigen, finanziell abgesicherten Personaldienstleister zusammenarbeiten, idealerweise Mitglied eines Verbands wie dem GVP. Holen Sie Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse, Finanzamt und Berufsgenossenschaft ein, um sicherzustellen, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ordnungsgemäß gezahlt werden. Positiv Personalservice ist Mitglied beim IZS – hier können Sie monatlich kostenlos unsere Beitragszahlungen einsehen.

